Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten

Leidet ein Schüler an einer der nachfolgend aufgeführten Krankheiten oder ist in dessen Wohngemeinschaft eine mit (*) bezeichnete Infektionskrankheit ausgebrochen bzw. besteht ein solcher Verdacht, ist unverzüglich die Schulleitung zu verständigen. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt.

Meldepflichtige übertragbare Krankheiten sind:

  • Cholera (*)
  • Diphterie (*)
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC) (*)
  • 1 mpetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose (*)
  • Masern (*)
  • Menigokokken-lnfeklion (*)
  • Mumps (*)
  • Paratyphus (*)
  • Pest (*)
  • Poliomyelitis (*)
  • pyogenes- Keuchhusten
  • Scabies (Krätze)
  • Scharlach (oder sonstige Infektionen)
  • Shigellose
  • Streplococcus Typhus abdominalis (*)
  • Virusbedingtes Hämorrhagisches Fieber (*)
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken (*)

Ferner übertragbar und meldepflichtig: Läusebefall

Schulbesuchsverbot

Wer an einer der vorstehend genannten Krankheiten leidet, deren verdächtig oder verlaust ist, darf die Schule nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil (Attest!) eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.

Gleiches gilt für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht der oben mit (*) bezeichneten Krankheiten vorliegt.

Ein Befall mit Läusen muss der Schule gemeldet und der Schulbesuch unterbrochen werden, bis eine Behandlung stattgefunden hat. Ein ärztliches Attest über die Behandlung muss nicht vorgelegt werden.

Schulbesuch mit Zustimmung des Gesundheitsamtes

Ausscheider von:

  • Vibrio cholerae O 1 und O 139
  • Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend
  • Salmonella Typhi
  • Salmonella Paratyphi
  • Shigella sp.
  • Enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Schule verfügten Schutzmaßnahmen die Schule besuchen.

Adresse

Grundschule Weilheim am Hardt
Hardtkapellenstr. 6
82362 Weilheim i.OB

Kontakt

Telefon 0881 7288
Fax 0881 69382
E-Mail info@hardtschule-weilheim.de

Öffnungszeiten Sekretariat

Vormittag 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr